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Thema
mupli | 03.10.2015 | 22:35 Uhr | ID 99804
Auto 30 oder 180 Tage in der Türkei

Das Auto bei der Einreise wurde bei mir nicht mehr in den Pass gestempelt am 28. August. 2015 – Fragte dann noch nach beim Zollschalter extra nach, weil es vor 2 Jahren noch so war.
Die macht man nicht mehr, sagte man mir.
Freunde von mir konnten dann auch ohne Probleme wieder ausreisen.

Früher durfte man sein eigenes Auto aus der
EU 180 Tage im Land lassen. (dies auch ohne ikament)
Selber darf man 90 Tage im Land sein.

Soweit alles klar. Nun habe ich beim deutschen auswärtigen Amt gelesen, dass man sein Fahrzeug 30 Tage in der Türkei mitnehmen kann.

Das deutsche auswärtige Amt gibt aber keine Antwort auf meine Frage. Sind halt alles so träge Behörden. Vielleicht kommt noch was von denen.

Kennt sich hier jemand aus ? Danke im voraus für die Antwort.

Beiträge
detlev | 06.10.2015 | 09:21 Uhr | ID 99809
Re: Auto 30 oder 180 Tage in der Türkei

Hi Mupli,
ich denke, die Formulierung auf der Seite des deutschen AA ist so klar, wie sie aus deutscher Sicht nur sein kann:

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Einreise mit dem Pkw
Bei der Einreise in die Türkei mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
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Neu war mir, dass man nicht mehr zwingend einen Reisepass braucht. Aber im Blick auf die Fristen ist es doch klar: 30 Tage, bis zu 90 auf Antrag. Auf diese Fristen bzw. die Bewilligung eines Verlängerungsantrags hat das AA ja keinen Einfluss.

Gruß
Detlev

divortium | 09.10.2015 | 15:10 Uhr | ID 99818
Auto 30 oder 180 Tage in der Türkei

Hallo, Detlev, danke f. Deine Ausführungen.
Du schreibst, auf Antrag bis zu 90 Tage – o.k. aber was ist, wenn ich länger bleiben möchte, z.B. einen ganzen Winter?
Und: Beginnen die 90 Tage wieder von vorn, wenn ich ausreise, z.B. nach Bulgarien für 2 Wochen und dann wieder in die TR einreise?

So viele Fragen – so wenige Antworten . . . Danke !!!

Wolfgang | 18.10.2015 | 23:42 Uhr | ID 99841
Re: Auto 30 oder 180 Tage in der Türkei

In den letzten Jahren (nicht im Jahr 2015) war ich mehrere Monate (4-5) in der Türkei mit meinem Auto. In meinem Pass wurde immer eine Dauer von 6 Monaten eingetragen. Meines Erachtens hängt das mit der erlaubten Aufenthaltsdauer zusammen. Ich besitze ein IKAMET.
Hier noch eine neue Veröffentlichung:
http://nachrichtenexpress.com/10/2015/gute-news-fuer-auslandstuerken-autos-duerfen-nun-bis-zu-zwei-jahre-in-der-tuerkei-bleiben/

mupli | 25.10.2015 | 21:16 Uhr | ID 99855
Re: Auto 30 oder 180 Tage in der Türkei

Zuerst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Ich bin nach 45 Tagen mit dem Auto wieder problemlos ausgereist.

Vorher hatte ich mit einem Freund welcher ausgezeichnet Türkisch kann und 12 Jahre ununterbrochen in der Türkei lebt, die Gesetzte diesbezüglich auf den türkischen Internetseiten eingehend durchgelesen.

Die gesetzliche Regel ist, dass man sein Auto exakt 180 Tage in der Türkei haben darf. Als Rentner sogar 360 Tage. Diese gesetzliche Regel gilt aber nur für das Auto.

Will man länger als 90 Tage in der Türkei bleiben, muss man ein Ikamet haben.
(Ich zum Beispiel kann auch nach 90 Tagen zurück in die Schweiz fliegen und nach 90 Tagen wieder kommen)

Bei meiner TR Ausreise hatte ich einen sehr freundlichen Zollbeamten. Ich fragte ihn, wenn ich wieder in die Türkei komme wie lange ich mein Auto im Land stehen lassen kann. Er schaute nach und ein anderer Kollege kam auch noch zu uns.
Also ich als Rentner dürfe mein Auto 360 Tage im Land lassen, alle anderen 180 Tage.
Das Auto wird nicht mehr in den Pass wie früher eingetragen. Als Rentner bei 360 Tagen, würden sie am Zoll ein Formular für mich ausfüllen.
Fast vergessen, die 360 Tage bei einem Rentner können auch für das Auto verlängert werden.

(Exakt genau so steht es auch auf türkisch in den entsprechenden Gesetzen.)

Das Geschriebene vom DAA stimmt also hinten und vorne nicht, da hat sich jemand etwas aus den Fingern gesogen. Nun weiss ich auch, warum dieses Amt meine E-Mail Anfrage nicht beantwortet hat.

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