Re: Auto 30 oder 180 Tage in der Türkei Hi Mupli, ich denke, die Formulierung auf der Seite des deutschen AA ist so klar, wie sie aus deutscher Sicht nur sein kann:
----- Einreise mit dem Pkw Bei der Einreise in die Türkei mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage. ----- Neu war mir, dass man nicht mehr zwingend einen Reisepass braucht. Aber im Blick auf die Fristen ist es doch klar: 30 Tage, bis zu 90 auf Antrag. Auf diese Fristen bzw. die Bewilligung eines Verlängerungsantrags hat das AA ja keinen Einfluss.
Gruß Detlev |