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Anke Bichler | 18.09.2014 | 09:31 Uhr | ID 98952
Krankenversicherung für Aufenthatsgenehmigung

Ich habe gerade gelesen, dass man seit April eine Krankenversicherung braucht wenn man eine Aufenthaltsgehnemigung möchte. Wieviel kostet die denn bei Sigorta für ein Jahr? Und gibt es Schwierigkeiten wenn man Vorerkrankungen hat?

Anke

Beiträge
Anke Bichler | 18.09.2014 | 09:48 Uhr | ID 98953
Re: Krankenversicherung für Aufenthatsgenehmigung

Und reich es auch aus , wenn ich mir bescheinigen lasse, dass ich in Deutschland krankenverischert bin und dies notaiell beglaubigen lasse?

jürgen schultz | 18.09.2014 | 16:08 Uhr | ID 98958
Re: Krankenversicherung für Aufenthatsgenehmigung

Hallo ANKE
wenn ich mir bescheinigen lasse, dass ich in Deutschland krankenverischert bin und dies notariell beglaubigen lasse?
NEIN
in kürze
Von Deiner krankenkasse T/A 11 Bogen wird in der Tr. bei der SGK umgeschrieben weiterhin eine 11 stellige Regestrierungsnummer, ohne diese keine Behandlung.
Nachweis einer Wohnung / Haus polizeilich angemeldet,
wird nach Austellung der Aufenthatsgenehmigung kontroliert.
es wird nur noch für 1 Jahr die Genehmigung erteilt.
Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen oder entsprechendem Bargeld für den Aufenthalt.
Alles in türkischer Übersetzung
Grüße
Jürgen

mupli | 27.10.2014 | 19:55 Uhr | ID 99054
Re: Krankenversicherung für Aufenthatsgenehmigung

Und letzte Woche war ich bei der Fremdenpolizei um mein Ikamet zu verlängern.

Wäre auch problemlos gegangen. Aber nach dem neuen Gesetz darf man im Jahr nur noch 120 Tage ausserhalb der Türkei sein.

Man ist also gezwungen 8 Monate im Jahr in der Türkei zu leben, ansonsten verfällt es. Dies obwohl man bezahlt hat dafür.

Da ich mir aber von keinem Land vorschreiben lasse wie lang ich im Land sein muss habe ich verzichtet.

tippgeber | 28.10.2014 | 19:26 Uhr | ID 99057
Re: Krankenversicherung für Aufenthatsgenehmigung

Das ist international die normale Regelung! So einfach ist das! In Deutschland ist das auch nicht anders!

Aufenthaltstitel

mupli | 01.11.2014 | 08:42 Uhr | ID 99067
Re: Krankenversicherung für Aufenthatsgenehmigung

Danke Tippgeber@
Im Links steht aber, wer sich länger als 6 Monate im Ausland aufhält.
Die war jetzt auch 10 Jahre in der Türkei so.

Nach dem neuen TR Gesetz bezüglich Aufenthaltsgenehmigung darf man sich aber nur noch 4 Monate (genau 120 Tage) ausserhalb der Türkei aufhalten.

Für jene welche noch ein altes gültiges Ikamet haben gilt bis Ablauf noch 6 Monate (180 Tage) Aufenthalt ausserhalb der Türkei.

Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es momentan nur noch für 1 Jahr.
Viele Türken sagen, dass neue Gesetz habe mit den vielen syrischen Flüchtlingen im Land zu tun. Wenn einer in sein Land zurück gehe oder in ein anderes Land verfalle sein Ikamet welche Flüchtlinge kostenlos erhalten nach 120 Tagen.

Alarm geschlagen haben nun im Land zahlreiche Immobilienunternehmen, da die Kauf Interessen der Ausländer stark zurückgingen – Der Leerbestand sei auf einem grossen Höchststand.

Reyhan | 10.11.2014 | 22:03 Uhr | ID 99091
Re: Krankenversicherung für Aufenthatsgenehmigung

»So einfach ist das! In Deutschland ist das auch nicht anders!«

Ein bisschen differenzierter wird das Thema in DE schon gehandhabt und es gibt Lösungen für Personen die schon länger in DE leben und eine Niederlassungserlaubnis haben.

Von den Ungerechtigkeiten (jedenfalls nach dem aktuellen Stand ) im Hinblick auf türkisch-deutsche Ehen in Bezug auf ein Ikament möchte ich hier gar nicht erst anfangen !

Reyhan

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