| Re: Hausbau Hallo liebe Frau Anne -
hier ein paar Tipps zum Hausbau in der Türkei: Wohl auch aus Gründen der Anpassung an europäische Gesetze und Normen wird im Baurecht der Türkei gerne auf europäische Vorlagen zurückgegriffen. Viele Parallelen gibt es vor allem zum deutschen Baurecht. Eine Bauparzelle muß im Bebauungsplan (imar) erfasst sein, damit sie überhaupt bebaut werden darf. Dieser Plan schreibt exakt vor, wieviel % der Fläche zum Vorhalten für Straßen und Wege an die Gemeinde abgegeben werden muß, wieviel % der verbleibenden Restfläche bebaut werden darf (meist zwischen 20 und 35%), wie groß die Grenzabstände sein müssen (zur Strasse 5 Meter, zum Nachbarn 3 Meter), wieviel Geschosse gebaut werden dürfen, usw. usw.. Beim Kauf eines Grundstücks sollte vorher die Erlaubnis von der zuständigen Gemeinde eingeholt werden, sodass es schon bei der Planung Klarheit gibt, welche Regeln und Gesetze zu befolgen sind. So sind spätere Probleme auszuschließen. Die planerische Seite sollte immer von einem eingetragenen Architekten vorgenommen werden. Dieser vermittelt auch die anderen zur Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen (z.B. statische Berechnungen, Planung der elektrischen Anlagen, Vermessung und Grenzfestlegung des Grundstücks). Und wie in Europa auch gibt es eine Gebührenordnung, nach der diese Leistungen abzurechnen sind.
Vor allem aber sollten Sie darauf achten, wem Sie İhr Vertrauen schenken und dass İhr Berater eine gute Reputation besitzt. Sollten Sie weitere offene Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit unverbindlich an mich wenden.
Nun möchte ich İhnen ein schönes Weihnachtsfest und erholsame Feiertage wünschen. Mit freundlichem Gruss – Halil Çampınar |