| Staatlich anerkannter Übersetzer Türkisch Deutsch in fünf Monaten Die fünfmonatigen Vorbereitungslehrgänge bei der Volkshochschule (VHS) Stadt Leverkusen bereiten Sie in Kleingruppen gezielt auf die Abschlussprüfung zum »Staatlich geprüfter Übersetzer« vor. Dabei werden Sie sowohl auf die schriftliche als auch auf die mündliche Prüfung intensiv vorbereitet.
Die von der VHS Stadt Leverkusen angebotenen Vorbereitungslehrgänge sind gezielt auf die deutschlandweit bei fünf Prüfungsämtern abgenommenen staatlichen Übersetzerprüfungen ausgerichtet.
Voraussetzung zum Beginn der Übersetzerausbildung sind gute Sprachkenntnisse der Muttersprache und der Fremdsprache.
Wenn Sie Ihre Kenntnisse der deutschen und türkischen Sprache beruflich einsetzen wollen, ist dieser Lehrgang der richtige für Sie. Er vermittelt die Kompetenz, anspruchsvolle Texte schriftlich und mündlich aus dem Türkischen ins Deutsche zu übertragen und umgekehrt.
Sie werden umfassend in der deutschen und der türkischen Sprache geschult. Sie gewinnen besondere Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck, in der Grammatik, der Lexik und der Idiomatik der türkischen und deutschen Sprache.
Die Vorbereitungskurse der VHS Stadt Leverkusen festigen und vertiefen die vorhandenen Sprachkenntnisse und führen sie gezielt wirtschafts- bzw. rechtsbezogen weiter. Im Mittelpunkt der Vorbereitung stehen das Training der Ausdrucksfähigkeit in der eigenen Muttersprache und der Fremdsprache.
Die VHS Stadt Leverkusen bietet ein auf den Kenntnisstand der Teilnehmer zugeschnittenes Unterrichts-programm an, um den Prüfungserfolg gewährleisten zu können.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer durch Vorlage eines Zertifikats über den Besuch eines Vorbereitungs-lehrgangs nachweisen kann, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die staatlich geprüften Übersetzer die Berechtigung, von den zuständigen Gerichten des jeweiligen Bundeslandes als vereidigter, beeidigter, ermächtigter, öffentlich bestellter Übersetzer für die Justizbehörden tätig zu werden.
Staatlich geprüfter Übersetzer ist, im Gegensatz zu »Übersetzer« eine geschützte Berufsbezeichnung. Sie wird nach Bestehen einer staatlichen Prüfung verliehen.
Beratung unter Tel: 0221/75979619 E-Mail: Staatliche-Uebersetzerpruefungen@gmx.de |