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RAGE | 18.01.2011 | 18:44 Uhr | ID 89252
Aufenthalt verlängern – Wie?

Was muß ich tun, um meinen Aufenthalt (regulär 90 Tage) um weitere 3 Monate zu verlängern, ohne nach Griechenland etc.. kurzfrisitg ausreisen zu müssen.
Vielen Dank für Hilfestellung und konkrete Fakten.

Beiträge
Alina | 18.01.2011 | 19:56 Uhr | ID 89255
Re: Aufenthalt verlängern – Wie?

Eigentlich musst du dann ein Visum beantragen.
Hier in der Türkei gibt es für Ausländer ein sogenanntes Ikamet!
Findest auch informationen dazu bei Herrn Google ;)
Jedoch musst du einen Wohnsitz und GEld auf einem türkischen Bankkonto vorweisen.
Wenn du in der Türkei arbeiten solltest, dann würde dein Arbeitsgeber es beantragen.
Dann läuft es über die Firma.

Schau einfach mal im Internet nach...auch unter dem Begriff »Oturma izni« findest du viele informationen

Talya | 19.01.2011 | 07:02 Uhr | ID 89259
Re: Aufenthalt verlängern – Wie?

Das geht nur, wenn danach eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wird (Ikamet).

pad | 19.01.2011 | 09:12 Uhr | ID 89261
Re: Aufenthalt verlängern – Wie?

Schau mal hier

Izmir Konsulat

tippgeber | 19.01.2011 | 13:36 Uhr | ID 89268
Re: Aufenthalt verlängern – Wie?

Ein Visum ist nicht nötig!

Allerdings der Nachweis von 500,00 US$ ( oder Gegenwert in TL oder €) pro genehmigten Monat auf einem türkischen Bankkonto.

Du zahltst pro Monat eine bestimmte Gebühr und den Preis für das Ikamet (Heft).

Außerdem dauert das Prozedere ein bestimmte Zeit, so dass eine kurzfristige Ausreise vorzuziehen wäre.

Das Ikamet gibt es nur, wenn man mit einem Pass eingereist ist.

Für Rentner gibt es die Möglichkeit, mit einem entsprechenden übersetzten (Gebühren) Rentenbescheid über 500,00 US$, das Ikamet zu beantragen.

tippgeber | 19.01.2011 | 13:39 Uhr | ID 89270
Re: Aufenthalt verlängern – Wie?

Zitat: Was muß ich tun, um meinen Aufenthalt (regulär 90 Tage) um weitere 3 Monate zu verlängern, ohne nach Griechenland etc.. kurzfrisitg ausreisen zu müssen.
Vielen Dank für Hilfestellung und konkrete Fakten.

Wenn sich deine Anfrage auf einen späteren Zeitraum bezieht: Es ist eine Gesetzesänderung geplant, nach der die 90 Tage nur noch in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen gewährt werden.

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