| Re: Wie komme ich mit meinem auto und 2 kleinkindern am günstigsten in die Türkei? Zitat: das Auto darf nicht älter sein, als 4 Jahre,
Das stimmt so nicht: Das Auto kann so alt sein wie es ist!
Die Regelung für Kfz bis zu 4 Jahren gilt nur für Fahrzeuge, die regulär in die Türkei eingeführt werden. Dabei ist es egal, ob man Türke oder Ausländer ist. Allerdings sind die Einfuhrzölle sehr hoch. Solche Fahrzeuge, von Ausländern zugelassen, erhalten ein MA (-MZ) Kennzeichen, können aber in der Türkei auch an Einheimische verkauft werden. Normalerweise lohnt sich das nicht!
Die Möglichkeit ein Auto mit einem Alter über 4 Jahre »einzuführen« gibt es aber nur für Rentner und Ausländer, die ein Gewerbe in der Türkei angemeldet haben. Diese Fahrzeuge, erhalten eine »Aufenthaltsgenehmigung« (Carnet) vom türkischen Automobilclub. Diese muß diese alle 2 Jahre gebührenpflichtig erneuert werden. Die Möglichkeit solch ein Auto »einzuführen« gibt es aber nur für Rentner und Ausländer, die ein Gewerbe in der Türkei angemeldet haben. Voraussetzung: gültiges Ikamet. Dieses Fahrzeug erhält in der Türkei ebenfalls eine MA (-MZ) Nummer. Der Verkauf eines solchen Kfz in der Türkei ist nur an Ausländer möglich.
Rentner: bei jeder Ausreise ohne Auto muss dieses gebührenpflichtig beim Zoll abgestellt werden (Höchstdauer 30 Tage). Aus Erfahrung sage ich: das lohnt ebenfalls nicht! Spontane Ausreisen sind dann nicht möglich. Der Zoll hat nur Mo – Fr geöffnet, nicht an Feiertagen usw. |