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Türkei Forum
Thema
ula | 28.10.2010 | 12:34 Uhr | ID 88492
Einbürgerung

Weiß jemand welche Fragen einem das 6-köpfige Komitee stellt wenn man sich einbürgern lassen will?
İch bin sei knapp 5 Jahren mit einem Türken verheiraten und lebe auch so lange in der Türkei. İch habe mich vor etwa 3 Monaten für die Türkische Staatsbürgerschaft beworben, nun muss ich nächsten Mittwoch mit meinem Mann einem Komitee Rede und Antwort stehen. Bin ziemlich nervös :-/ Hat irgend jemand Erfahrung mit dem?
Was fragen die einem wohl alles??

Liebe Grüße

Beiträge
rafael | 28.10.2010 | 13:07 Uhr | ID 88493
Re: Einbürgerung

Du bist Dir im klaren, welche Nachteile Dir durch die Einbürgerung entstehen werden?
-Du kannst dann nur noch mit einem Visum in die BRD einreisen
-Deine Rentenversicherung, Krankenversichung etc. in Deutschland geht verloren
-in D bekommst Du auf jeden Fall Hartz 4, falls Du mal alleine und ohne Geld stehen soltest
-es gelten für Dich dann die türkischen Gesetze (Heirat/Scheidung) usw.
-Warum brauchst Du die türkische Staatsbürgerschaft denn überhaupt, eine Ehe mit einem Türken, anerkannt in der Türkei und in Deutschland, ist doch das Sicherste was es gibt.
Ich hoffe, dass Du Dir alles reiflich überlegt hast, Du wirst mehr Nachteile als Vorteile, in der Zukunft bemerken.

ula | 28.10.2010 | 14:51 Uhr | ID 88496
Re: Einbürgerung

Keine angst ich habe mir das alles gut überlegt. İch bin Schweizerin und verliere die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht. Das ist nicht so wie bei den Deutschen. Wenn ich die türkische Staatsangehörigkeit habe ist es viel einfacher hier Arbeit zu finden.
Liebe Grüße

barbara | 28.10.2010 | 19:10 Uhr | ID 88499
Re: Einbürgerung

hallo! ich hab das auch hinter mir, vor drei jahren hab ich die tuerkische staatsbuergerschaft bekommen ( habe die doppelte, in oesterreich ist das mit ausnahmeregelung auch moeglich). bei mir war es so, dass ich als letzte dran war, gemeinsam mit meinem mann, da waren alle schon sehr locker und wohl mit gedanken schon in der mittagspause. es war eigentlich eher ein lockeres gespraech mit fragen zu beruf, familie und wie mir das leben hier gefaellt. wichtig scheint wohl auch zu sein was der »mann« macht und ob er genug verdient um dich durchzubringen ; ). also ich fands nicht schlimm, vorher war ich aber auch ganz schoen nervoes, vor allem da mein tuerkisch nicht das beste war. je nachdem wo du hin musst ( ich war in mugla) musst du dich allerdings auf eine laengere wartezeit einstellen. bei uns wurden zuerst alle gemeinsam in einen konferenzraum beordert und dann einzeln beim gremium vorstellig. schau, dass dein mann mit rein darf, das nimmt dem ganzen etwas die spannung weil er dann auch mitreden kann.
ich wuensch dir alles gute, vielleicht magst du ja berichten wie es gelaufen ist.
Barbara

ula | 29.10.2010 | 09:11 Uhr | ID 88503
Re: Einbürgerung

Danke für deinen Beitrag Barbara. Du hast mich etwas beruhigt. İch muss wohl nicht die ganze türkische Nationalhymne vorsingen und jeden Omanischen Sultan kennen :-)
İch muss auch nach Muğla, wir wohnen in Fethiye.

Liebe Grüsse und ich werde berichten wie es gelaufen ist.

Roland | 30.10.2010 | 10:05 Uhr | ID 88506
Re: Einbürgerung

Zitat:
»İch muss wohl nicht die ganze türkische Nationalhymne vorsingen...«

Obwohl das bestimmt auch seinen Reiz hätte :-)

Emilio | 01.11.2010 | 00:13 Uhr | ID 88520
Beibehaltungsurkunde

Lässt ein Deutscher sich in einem anderen Staat einbürgern, verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Daher sollte der Beibehaltungsantrag immer zuerst gestellt werden, also noch vor dem Einbürgerungsantrag in dem jeweiligen anderen Staat.
. Eventuell können Sie das Verfahren beschleunigen, wenn Sie außerdem weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel:
 einen Staatsangehörigkeitsausweis oder Meldebescheinigungen, wenn Ihre Staatsangehörigkeitsverhältnisse unklar sein könnten
 Urkunden, aus denen sich Ihre Namensführung z.B. nach Heirat oder Scheidung ergibt
 Urkunden über das Führen eines ausländischen Titels nach deutschem Recht.

 In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!
 Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Beibehaltungsgenehmigung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ist absehbar, dass die fremde Staatsangehörigkeit nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist erworben werden kann, besteht die Möglichkeit, eine neue Urkunde zu beantragen. Die Voraussetzungen müssen auch dann vorliegen.

Bewahren Sie die Beibehaltungsurkunde auch über den Gültigkeitszeitraum hinaus auf Dauer auf. Sie benötigen diese Urkunde für den Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit nicht verloren haben. Auch Ihre Nachkommen, die die deutsche Staatsangehörigkeit von Ihnen ableiten, müssen dies möglicherweise eines Tages belegen können.

ula | 04.11.2010 | 15:24 Uhr | ID 88562
Re: Einbürgerung

İch habs nun auch hinter mir. Das war wirklich nicht schlimm:-) hat keine 5 Minuten gedauert. Wollten nur wissen was mein Mann arbeitet und ob die Alpen in der Schweiz sind :-) Das wars auch schon. Jetzt muss ich abwarten.
Liebe Grüsse aus Fethiye

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