| Re: Reisekrankenversicherung Hallo Lena,
sicherlich ist das von Versicherer zu Versicherer verschieden; hast Du Dir mal die AGB durchgelesen? Ich bin seit ca. 10 Jahren bei der Debeka und seit ca. 2 Jahren muß ich die Rechnung/en erst bei meiner gesetzlichen KK einreichen und die von denen dann abgerechnete und abgestempelte dann bei der Auslands-rkv, da die dann den Rest übernehmen. Bisher war es egal ob in TL oder Euro, ob in Türkisch, Englisch, ich durfte sogar die Übersetzung und den Umrechnungskurs selbst daneben schreiben....
Das mit der Steuernummer kann schon sein, ist ja auch im allgemeinen so, sowohl innerdeutsch als auch im Ausland.....
Also Idee: Rechnungen erstmal bei Deiner »normalen« KV einreichen, ggf. Übersetzung dazu schreiben (als Beiblatt oder so), wenn die dann abrechnen, müßte die Auslands-rkv die Rechnungen bzw. den Restbetrag eigentlich auch anerkennen.
Zweite Idee: Die Arztstation anrufen, anmailen oder faxen, ob Sie die Rechnung dementsprechend neu ausstellen können....
Viel Erfolg Habessos |