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Türkei Forum
Thema
Lena | 22.07.2010 | 16:36 Uhr | ID 87114
Reisekrankenversicherung

In meinem letzten Türkei-Urlaub war ich krank und musste an drei aufeinander folgenden Tagen eine ambulante Arztstation aufsuchen, wo ich täglich einige Stunden ärztlich versorgt wurde. Die Rechnung wurde von der Arztstation in € ausgestellt.
Als ich wieder zu Hause war, habe ich diese Rechnungen meiner Auslandskrankenversicherung eingereicht mit der Bitte um Rückerstattung. Heute bekomme ich eine Rückmeldung meines Versicheres, dass diese Rechnungen nicht erstattet werden. Es handele sich nicht um eine offizielle türkische Rechnung, da diese in türkischer Sprache und in Landeswährung ausgestellt werden müsse. Ausserdem müssten amtlich zugelassene Rechnungsvordrucke benutzt werden, auf denen die Steuer-Nr. anzugeben wäre.
Natürlich kenne ich mich als Touristin nicht mit den türkischen Rechnungen aus und das ist wahrscheinlich auch das Letzt, wo drauf man als Kranke im Urlaub achtet.
Kennt sich von euch da jemand aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Mir ist jetzt nicht klar, ob der Versicherer recht hat oder sich nur vor dem Bezahlen drücken will.
Für Antworten vielen Dank im voraus.
Lena

Beiträge
Habessos | 22.07.2010 | 18:17 Uhr | ID 87115
Re: Reisekrankenversicherung

Hallo Lena,

sicherlich ist das von Versicherer zu Versicherer verschieden; hast Du Dir mal die AGB durchgelesen? Ich bin seit ca. 10 Jahren bei der Debeka und seit ca. 2 Jahren muß ich die Rechnung/en erst bei meiner gesetzlichen KK einreichen und die von denen dann abgerechnete und abgestempelte dann bei der Auslands-rkv, da die dann den Rest übernehmen. Bisher war es egal ob in TL oder Euro, ob in Türkisch, Englisch, ich durfte sogar die Übersetzung und den Umrechnungskurs selbst daneben schreiben....

Das mit der Steuernummer kann schon sein, ist ja auch im allgemeinen so, sowohl innerdeutsch als auch im Ausland.....

Also Idee: Rechnungen erstmal bei Deiner »normalen« KV einreichen, ggf. Übersetzung dazu schreiben (als Beiblatt oder so), wenn die dann abrechnen, müßte die Auslands-rkv die Rechnungen bzw. den Restbetrag eigentlich auch anerkennen.

Zweite Idee: Die Arztstation anrufen, anmailen oder faxen, ob Sie die Rechnung dementsprechend neu ausstellen können....

Viel Erfolg
Habessos

Riwi | 22.07.2010 | 18:19 Uhr | ID 87116
Re: Reisekrankenversicherung

Erinnerst Du dich an das Krankenhaus oder steht es auf den falschen Rechnungen drauf? Ich würde sofort einen türkischen Anwalt einschalten, denn die Strafen für fasche Rechnungen sind sehr sehr hoch und dieses Krankenhaus würde eine saftige Strafe bekommen und du natürlich dein Geld, falls du es willst.

Lena | 22.07.2010 | 18:25 Uhr | ID 87117
Re: Reisekrankenversicherung

zunächst mal ganz herzlichen Dank, Habessos. Das sind gute und brauchbare Ideen, mal sehen, wie ich die am besten umsetze. Was mich wundert ist, dass ich vor zwei Jahren schon mal bei der gleichen Arztstation in Behandlung war und die Rechnung von meiner Allianz Auslandskrankenversicherung problemlos übernommen wurde. So weit ich in Erinnerung habe, waren die Beträge damals auch in € angegeben. Allerdings war ich damals nur einen Tag dort in Behandlung und die Rechnung war um ca. 2/3 niedriger. Die weiteren Details der Rechnung habe ich natürlich nicht mehr im Kopf.
Die Allianz hat mir auch die Originalrechnungen jetzt nicht wieder mit zurück geschickt. Zum Glück hatte ich mir Kopien gemacht.

Habessos | 22.07.2010 | 20:16 Uhr | ID 87120
Re: Reisekrankenversicherung

N'abend Lena,

bitte sofort die Originalrechnungen von der Allianz zurückfordern, denn Du brauchst die Originale für die normale KV!

Wie gesagt, auch bei meiner gab's wohl so vor ca. 2 Jahren eine Änderung, denn vorher konnt ich die Rechnungen direkt bei der Debeka einreichen, ohne sie vorher mit meiner KV abzurechnen. Gehe mal davon aus, dass es auch bei der Allianz Änderungen gab.

Wenn Du die Rechnungen dann wieder bei der Allianz einreichst, ruhig darauf hinweisen, dass sie schon mal diese Praxis ohne Beanstandungen abgerechnet haben.

Vorsorglich würde ich auf jeden Fall die Praxis in der TR kontaktieren und darauf hinweisen, dass die Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde.

Selamlar
Habessos

Lena | 22.07.2010 | 20:23 Uhr | ID 87122
Re: Reisekrankenversicherung

Ich habe mir die Rechnungen jetzt noch einmal etwas genauer angesehen. Sie sind in Englisch ausgestellt, durchsetzt mit vielen medizinischen Fachausdrücken. Weiß zufällig jemand, was eine Dip. Reg. No ist – könnte das evtl. die Steuer-Nr. sein? Die Rechnungen sind meiner nach völlig korrekt mit Briefkopf der Arztstation und Rechnungs-Nr. ausgestellt. Außerdem verlangt die Allianz von mir eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, obwohl aus den Unterlagen die Diagnose hervorgeht.

Habessos | 22.07.2010 | 20:28 Uhr | ID 87123
Re: Reisekrankenversicherung

Hm, die Steuer Nr. müßte irgendwas mit Vergi Numerasi sein; Fachbegriffe kann frau gut in Wikipedia recherchieren. Von der S-Entbindung hör ich in diesem Zusammenhang das erste Mal, aber mal ehrlich, ich würd's machen, glaube nämlich kaum, dass die wirklich dort anrufen, ist ja mit Kosten verbunden ;-)
Wenn's Dir hier zu »öffentlich« wird, kannste mir auch gern mailen an habessos@t-online.de

Lena | 22.07.2010 | 20:46 Uhr | ID 87124
Re: Reisekrankenversicherung

Dankeschön Habessos,
die ersten Infos habe ich ja jetzt schon mal. Ich werde morgen mal ein Fax zur Arztstation schicken und ein anderes zur Allianz schicken, um Klarheit in der Angelegenheit zu bekommen. Dann melde ich mich gerne mal per pn bei Dir, danke nochmals.

Habessos | 22.07.2010 | 20:49 Uhr | ID 87125
Re: Reisekrankenversicherung

Gern geschehen ;-)

Lena | 22.07.2010 | 21:02 Uhr | ID 87126
Re: Reisekrankenversicherung

Übrigens habe ich auch einen 2-seitigen Fragebogen zugeschickt bekommen, den ich ausfüllen soll U.a. mit so Fragen wie: Ausgeübter Beruf, Arbeitsstätte, Familienstand, seit wann bestehen die Beschwerden und wann wurden sie das erste Mal behandelt, bei welchen Ärzten waren sie innerhalb von 12 Monaten vor Reiseantritt in Behandlung (Name, Anschrift, Behandlungszeitraum, Diagnose angeben), da frage ich mich wirklich, was das meinen Auslandskrankenschutzversicherer angeht. Nur mal zur Info, es geht um eine Rechnung im dreistelligen €-Bereich.

tippgeber | 22.07.2010 | 22:10 Uhr | ID 87130
Re: Reisekrankenversicherung

Weiß zufällig jemand, was eine Dip. Reg. No ist – könnte das evtl. die Steuer-Nr. sein?

Das sollte die türkische Registriernummer des Arztdiploms sein.

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