| Re: IKAMET ? Hallo Talya, was Du schreibst ist insofern richtig, wenn Du die Aufenthaltsgenehmigung für mehr als 3 Monate meinst. Die Eingangsfrage war aber auch, die Voraussetzung zur Anmeldung eines z.B Kraftfahrzeuges. Lt. Auskunft der Ausländerpolizei Mugla, welche auch für Marmaris zuständig ist, bekomme ich das IKAMET im September. Ich bin dann wieder in Marmaris, stelle dann den Antrag und nach ca. 2 Wochen habe ich dann das Ikamet, was ich benötige, um meinen Motorroller zu verkaufen.
Um meinen Motorroller zu verkaufen, oder mein Haus oder egal was, benötige ich ja nicht die Aufenthaltsgenehmigung von mehr als 3 Monaten.
Die Gesetzesänderung war im Mai diesen Jahres.
Vor 20 Jahren habe ich mein Haus in Marmaris gekauft, in meinem ersten Türkeiurlaub, nach einer Stunde war ich im Besitz des TAPU. Das hat nur deshalb so » lange » gedauert, weil wir einen Übersetzer brauchten.
Ich würde mir nicht anmaßen zu sagen, daß ich etwas 100% weiß. In Deutschland sagt man: » Zwei Personen, drei Meinungen«. In der Türkei ist das sicher nicht anders. Ich denke, das liegt an der Verwaltungsreform, die schon lange überfällig war.
Gruß Bruno |