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hansdieter | 22.01.2010 | 11:28 Uhr | ID 82241
Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

Hallo, ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass bei der Einreise in die Türkei das Ausreisedatum mit einem gesonderten Stempel in den Pass eingetragen wird. Eigentlich darf man doch 90 Tage. Ich habe in den Pässen nachgesehen und in beiden Pässen einen Stempel gefunden mit Datum »Einreise plus 30 Tagen«. Was muß man tun, um einen STempel mit 90 Tagen zu bekommen.
Gruß
Hansdieter

Beiträge
Malta | 22.01.2010 | 12:14 Uhr | ID 82244
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

Vielleicht musst du erst deutscher Staatsbürger werden? Für die Bürger anderer europäischer Länder gelten verschiedene Aufenthaltsbedingungen.

Oder man hat dich an der Grenze verwechselt?

Malta

Dietmar | 22.01.2010 | 12:38 Uhr | ID 82245
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

Ich bekomme immer nur einen Einreisestempel, der ausschliesslich das Einreisedatum zeigt. Ab da hat man, wenn man kein Ikamet hat, 90 Tage Zeit bis zur Ausreise.

tippgeber | 28.01.2010 | 15:57 Uhr | ID 82434
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

Einreise mit dem Pkw

Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.

Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.

Sieh mal hier:

tippgeber | 28.01.2010 | 15:58 Uhr | ID 82435
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

Einreise mit dem Pkw

Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.

Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.

Den Antrag stellt man bei der Einreise.

Sieh mal hier:

mupli | 28.01.2010 | 21:34 Uhr | ID 82445
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

Frage Tippgeber@

War jetzt schon zweimal mit dem Auto in die Türkei eingereist. Gab bei mir nur Stempel im Pass für Einreise und Ausreise für Auto.
Erhielt nie noch ein Formular für das Auto.
Ist dies jetzt neu im Jahr 2010.

Danke für Rückantwort.

LG Mupli

tippgeber | 29.01.2010 | 19:21 Uhr | ID 82482
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

Stand 29.01.2010
(Unverändert gültig seit: 17.12.2009)

Das ist der Stand der von mir verlinkten Seite.
Ich selber bin noch nie mit dem Auto in die Türkei eingereist. Ich habe aber von Autoreisenden gehört, dass man das gewuenschte Ausreisedatum angeben sollte (muss?).

mupli | 30.01.2010 | 11:24 Uhr | ID 82486
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

Danke @Tippgeber

Habe nun den Link für die Einreise genau durchgelesen.
Werde mich im März wenn ich wieder mit dem Auto in die Türkei fahre, vorher aber nochmals telefonisch bei der türk. Botschaft erkundigen.
Eigenartig ist auch, dass die grüne Versicherungskarte nur im europ. Teil gelten soll.
Auch dies kläre ich mit meiner Auto-Versicherung und Botschaft vor Abreise nochmals ab.
Da mein Ikamet in der Türkei bis weit ins Jahr 2012 gilt, sagten sie mir am türkischen Zoll, Aufenthalt mit meinem Auto sei im Jahr 180 Tage.
Aber ein spezielles Formular für Auto habe ich noch nie erhalten am Zoll.

mfg mupli

tippgeber | 30.01.2010 | 12:23 Uhr | ID 82487
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

180 Tage mit Ikamet stimmt.
Für Rentner ist eine Verlängerung beim türkischen Zoll um weitere 180 Tage möglich. Ohne MA Kennzeichen. Es ist auch möglich, solch ein Fahrzeug beim Zoll gebührenpflichtig (7,00 TL pro Tag) bis zu 4 Wochen (30 Tage ?) unterzustellen, wenn man mit dem Flugzeug ausreist.

tippgeber | 30.01.2010 | 12:26 Uhr | ID 82488
Re: Aufenthaltsdauer Türkei mit WOMO

180 Tage mit Ikamet stimmt.
Für Rentner ist eine Verlängerung beim türkischen Zoll um weitere 180 Tage möglich. Ohne MA Kennzeichen. Es ist auch möglich, solch ein Fahrzeug beim Zoll gebührenpflichtig (7,00 TL pro Tag) bis zu 4 Wochen (30 Tage ?) unterzustellen, wenn man zwischendurch mit dem Flugzeug ausreist. Dauert etwas über eine Stunde, um den Papierkram zu ereldigen.

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