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Türkei Forum
Thema
Marco | 06.01.2010 | 19:31 Uhr | ID 81777
KFZ Mitnahme in die Türkei

Besteht eigentlich die Möglichkeit, mein deutsche KFZ in die Türkei mitzunehmen und dort länger als die 6 Monate zu nutzen. Kennt jemand die genauen Bestimmungen??
Merci im voraus

Beiträge
Rainer Buchner | 07.01.2010 | 05:38 Uhr | ID 81790
Re: KFZ Mitnahme in die Türkei

Hallo, Sie können ein ( eingeführtes ) Kfz unter folgenden Vorraussetzungen in die Türkei einführen.
Immobilienbesitzer, Tapu ( Grundbucheintrag ), Rentner mit Übersetzung des Rentenbescheids. Ummeldung dauert ca. 2 Tage nur mit Dolmetscher möglich, der sich durch die Instanzen durchkämpft.
Kosten ca. 1200 Euro. Sie bekommen eine türkische Nummer.
Sollten Sie länger als 6 Monate Ihr Kfz in der Türkei nutzen, wird der Wagen von den Behörden beschlagnahmt und Sie müssen den Wagen beim Zoll gegen Gebühr abstellen. Langwieriges Gerichtsverfahren folgt.
Der Wagen wird bei der Einreise im Paß eingetragen.
Bei weiteren Fragen bitte mailen.
Ich habe seit ca. 10 Jahren eine Wohnung in Alanya und fahre eine allerfeinste importierte Diesel C Klasse. 15 Jahre alt.

sigi | 07.01.2010 | 08:30 Uhr | ID 81792
Re: KFZ Mitnahme in die Türkei

@ Buchner,

Zitat:
Sollten Sie länger als 6 Monate Ihr Kfz in der Türkei nutzen, wird der Wagen von den Behörden beschlagnahmt und Sie müssen den Wagen beim Zoll gegen Gebühr abstellen.
Ich habe seit ca. 10 Jahren eine Wohnung in Alanya und fahre eine allerfeinste importierte Diesel C Klasse. 15 Jahre alt.
Es ist ein Widerspruch in sich,oder ?

Sigi

xsaels | 07.01.2010 | 17:07 Uhr | ID 81814
Re: KFZ Mitnahme in die Türkei

ich nehme an letzterer hat sich duch den beschriebenen prozess durchgekämpft mit dolmetscher usw.

Lara | 08.01.2010 | 11:21 Uhr | ID 81826
Re: KFZ Mitnahme in die Türkei

Aus eigener Erfahrung !!
Du kannst ein Auto für max. 180 Tage am Stück einführen, danach muss es für 180 Tage ausser Landes bevor es wieder einfegührt werden kann. Da bruchst du auch keine Übersetzung und nichts solange es noch über Deutschland versichert und zugelassen ist. Solltest du es für länger einführen musst du dich an den Zoll wenden , dort wird dann eine Zollgebühr fällig, geht allerdings nur wenn das Auto nicht älter als 5 Jahre ist. Achtung aber die Gebühr übersteigt meist den Wert des Fagrzeuges. Wir hatten ein Fahrzeug eingefühtr mit Wert 800 Euro, da wir es nicht ausführen konnten nach 180 Tagen , mussten wir es an den Zoll übereignen. Dort wurde das Auto versteigert und von einem Käufer für 22 000 TL ( ca. 10000 Euro ) ersteigert!!

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