| Re: militär @sebenci
Ein deutscher Staatsbürger, der sich im Ausland befindet, nicht EU, kann sich nicht für untauglich erklären lassen, ohne sich bei dem zuständigen Kreiswehrersatzamt vorgestellt zu haben, es sei denn, er ist nicht Reisefähig, so wie du sagtest, ich gehe aber davon aus, daß das türkische Konsulat, dem herrn @trace wohl diese Reise zumutet und er sich in der Türkei untersuchen lassen könnte. sollte ein türkischer Staatsbürger tatsächlich nicht reisefähig sein, oder durch eine Krankheit sich in einer langwierigen Behandlung befinden, so würde das türkische Konsulat sich auf eine Untersuchung vor Ort einlassen bzw die ärztlichen Gutachten ggf anerkennen (sehr seltene Ausnahmen nach meiner Information) .
es sollten zumindestens die Dokumente und Unterlagen der Kliniken übersetzt ins türkische, an das türkische Kreiswehrersatzamt (Askerlik Şubesi) gesendet werden, somit könnte (hängt von der Initiative des zuständigen Offiziers ab) eventuell eine Anerkennung der Krankheit erreicht wie auch die Ausmusterung aus dem Wehrdienst erzielt werden ( noch seltener Fall) !!!
Da die deutschen Gesetze diesbezüglich recht lockerer sind als in der Türkei, ist es möglich eventuell, daß in Deutschland überhaupt nicht untersucht wird ( Beispiel: meine eigenen Söhne in Deutschland). Allerdings hat die Türkei diesbezüglich sehr strenge Gesetze, Jeder, der einen blauen Ausweis (Symbol für Männlich) besitzt, muss, ohne Ausnahmen, zum Kreiswehrersatzamt, um sich untersuchen zu lassen. Für Landsleute, die im Ausland leben, besteht die Möglichkeit, diesen Wehrdienst bis zum 38. Lebensjahr hinaus zu zögern, oder aber auch sich für eine bestimmte Summe vom Militärdienst freizukaufen, allerdings wird im zweiten Beispiel auch eine Grundausbildung gefordert, die man zu gegebener Zeit, spätestens jedoch im 38. Lebensjahr durchführen muss. Die erste bürokratische Untersuchung findet statt im 20. Lebensjahr, wenn man zu dieser Untersuchung sich im Ausland befindet, so kann man von der Möglichkeit mit dem »Freikaufen« gebrauch machen, die Zahlungen werden durch das Konsulat ausgerechnet und nach den Möglichkeiten der Zahlungskraft verteilt, wie bei @trace auch durchgeführt wurde, denke ich.
Vielleicht hätte er sich auch etwas früher um diese Angelegenheit kümmern sollen, diesbezüglich weiss ich persönlich leider auch nicht mehr weiter, was er jetzt unternehmen könnte.
Mfg
s.b. |