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Türkei Forum
Thema
Eddy | 17.08.2009 | 10:03 Uhr | ID 78408
Fahrerlaubnis für Familienmitglieder

ich, ein Deutscher fahre ein auf mich in der Türkei zugelassenen PKW. Oft hörte ich schon, daß es Probleme geben soll, wenn andere Familienmitglieder oder Freunde das Auto benutzen.
Wer weiß darüber Bescheid?

Beiträge
info | 17.08.2009 | 10:08 Uhr | ID 78410
Re: Fahrerlaubnis für Familienmitglieder

frage doch einfach deine Kfz Haftpflicht Versicherung, bevor du hier nicht weiterkommst... denke die können dir die beste Antwort geben.

schöne grüße

@info

juergen | 17.08.2009 | 10:27 Uhr | ID 78415
Re: Fahrerlaubnis für Familienmitglieder

Ich fahre hier seit 6 Jahren ständig Autos, die nicht mir gehören. Auch bei Polizeikontrollen gab es nie Probleme. Es wird viel erzählt---muss man nicht alles glauben.

Patty | 17.08.2009 | 12:18 Uhr | ID 78421
Re: Fahrerlaubnis für Familienmitglieder

Ich glaube, dass hat ein Importhintergrund. Wenn du mit einem Arbeitsvisa und Auto eingereist bist, so solltest du keine Importsteuer gezahlt haben. GGf muss man eine Bürgschaft im Automobilclub hinterlegt haben. Der Sinn der Einschraenkung ist, dass man das auto nicht irgendjemand anderes gibt, der es munter taeglich benutzt. In meinen türkischen Autopapieren steht (runter Stempel), dass ich dass Auto weder verkaufen oder verleihen darf. Mein Relocateservice sagte allerdings, dass Famileinmitgieder das Auto fahren könnten. Wie eng, dass die Türkei auslegt, kann ich nicht sagen.

Vielleicht hilft dir die Auskunft. Habt ihr eine Ahnung über die türkischen Autoversicherungshaftungsgrenzen? Die sind ja marginal. Siehe auch meinen eben verfasste Frage im Forum.

tippgeber | 17.08.2009 | 12:33 Uhr | ID 78422
Re: Fahrerlaubnis für Familienmitglieder

Fahrzeuge mit türkischen MA (MB – MZ) Nummern dürfen nur vom Besitzer und den Familienangehörigen gefahren werden!
Egal ob das Kfz aus Deutschland mitgebracht wurde oder in der Türkei gekauft wurde! Es steht auch so in den Zulassungspapieren.

kamijahi | 17.08.2009 | 12:39 Uhr | ID 78423
Re: Fahrerlaubnis für Familienmitglieder

Also hier Erfahrungsbericht vor 6 Montaen: Wir haben auch hier Wohnsitz und Auto (in Türkei gekauft und zugelassen), das Auto ist auf meine Frau zugelassen, während ich mit einem türkischen Freund Unterwegs war (er ist mit unserem Auto gefahren), kammen wir in Polizeikontrolle zwischen Kemer/Antalya. Nach den der Polizist die papiere konttroliert hatte , sagte er zum türkischen Freund: Er dürfe mit diesem Auto mit MB Nummer nicht fahren, und ich NUR weil es auf meine Frau zugelassen ist, und gleiche Nachname existiert. Das ist ein witz. Ich kenne den Beamten persönlisch, war nächsten Tag in Pol. Sation und habe das selbe von seinem Vorgesetzten hören müssen. Sogar ein deutsche Bekannte der mit MB Nummer unterwegs war um den Besitzer von Fulghafen abzuholen, haben sie wegen Namen ungleichheit nicht durchfahren lassen. und das ganze hat mit der Versicherung nicht zu tun. Versteh wer will, für mich ist es zu hoch.
kamijahi

tippgeber | 17.08.2009 | 12:51 Uhr | ID 78424
Re: Fahrerlaubnis für Familienmitglieder

»Normale« Versicherung

kisi basina ölüm sakatlik
kaza basina ölum sakatlik
kisi basina tedavimasrafi
kaza basina tedavimasrafi
arac basina maddi zarar
kaza basina maddi zarar

Übersetzung google:
Behinderung Todesfälle pro 125.000,00 TL
Todesfälle pro Unfall Behinderung 1.250.000,00 TL
tedavimasrafi pro 125.000,00 TL (Behandlungskosten pro Person?)
tedavimasrafi pro Unfall 1.250.000,00 TL
finanzieller Verlust pro Fahrzeug 12.500,00 TL
finanzielle Schaden pro Unfall 25.000,00 TL

Für Fahrzeuge bis 10 Jahre (älter geht nicht) sollte man auf jeden Fall eine Kaskoversicherung abschliessen.

Talya | 17.08.2009 | 13:46 Uhr | ID 78426
Re: Fahrerlaubnis für Familienmitglieder

Wie Tippgeber schon sagte, MA, MB, MC Zulassungen nur Halter und Familienmitglied, steht auch in den Papieren!!!!!! Fremde duerfen das Auto nicht fahren.

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