| Re: Bitte keine Jobangebote und -gesuche – wird gelöscht _oT Ich weiß zwar nicht, weshalb Jobangebote für die Türkei gelöscht werden, aber es gibt dafür etliche Gründe, die zumeist auch in Deutschland für Ausländer gelten: Arbeiten darf in der Türkei grundsätzlich nur der, der eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Darin steht dick und fett gestempelt, dass man NICHT arbeiten darf. Möchte man trotzdem »hier« für eine türkische Firma tätig werden, muss diese eine Arbeitserlaubnis beantragen, die sicherlich gelegentlich ausgestellt wird: Grundsätzlich aber nur, wenn für diesen Arbeitsplatz kein inländischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht (stattgegeben würde eventuell ein Arbeitsplatz z.B. als Koch in einem deutschen Restaurant in der Türkei). Somit braucht auch gar nicht erwähnt werden, dass es viele, viele Berufe gibt, die von Ausländern NICHT (auch nicht mit Aufenthaltsgenehmigung) besetzt werden dürfen. Das ergibt sich dann aber automatisch aus der Ablehnung durch die Behörde. Wenn allerdings türkische Firmen mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer Aufenthaltsgenehmigung und darauf, dass der Antrag auf Erbeitserlaubnis an die Behörde gestellt wird, mit aufgeführt werden, wäre es hilfreich, wenn solche Jobs auch »hier« angeboten werden dürften....meine ich. |