HOME > REISE-FORUM > TÜRKEI FORUM
Türkei Forum
Thema
crypto-istanbuler | 06.01.2009 | 20:58 Uhr | ID 69833
schusssichere weste, quartzhandschuhe etc. in die türkei..

hallo miteinander..

hab mal eine sehr pikante frage, die ich erst mal in einem »hilfe-forum« stellen möchte – es geht um folgendes:

ein verwandter von mir der in der türkei lebt und dort als personenschützer arbeitet, möchte sein »zeugs« erneuern, sich quasi komplett neu ausstatten.

die »arbeitsklamotten« ( im titel erwähnt ) sind hier in deutschland, teilweise, bis zu 40 % günstiger. er bat mich die sachen hier in deutschland zu kaufen und sie ihm bei der nächsten reise auszuhändigen.

nun die frage: brauche ich irgendwelche sondergenehmigungen für sachen wie schusssichere weste und dergleichen? wohlgemerkt, es geht nicht um waffen, sondern nur um die schutzausstattung.

ich werd einfach das gefühl nicht los, das ich dämliche blicke ernten werde, sollten die koffer aufgemacht werden. danke schon mal für 1.000.000 antworten:o)

Beiträge
Gast | 11.01.2009 | 21:15 Uhr | ID 69992
Re: schusssichere weste, quartzhandschuhe etc. in die türkei..

Ich denke du solltest dafür mal den Zoll kontaktieren. Die wissen über die Einführung von Pikanten Dingen bescheid.

Hanswurst | 19.01.2009 | 23:08 Uhr | ID 70296
Re: schusssichere weste, quartzhandschuhe etc. in die türkei..

muahahaha :-) Würd ich dir nicht empfehlen mit sowas im Gepaeck aufzukreuzen. Das geht zwar problemlos durch die X-ray aber wenn die sich deinen Koffer ansehen sollten,dann kannst du ne Weile im Hinterzimmer Rede und Antwort stehen.
Ich habe es schon vor Augen wie dich ein Bulle anschreit: » AREEE YOUUU TERORIST ?!!!«"«
muahhaah :-))
wie geil :-)))muahah

s.b. | 20.01.2009 | 09:48 Uhr | ID 70308
Re: schusssichere weste, quartzhandschuhe etc. in die türkei..

@crypto-istanbuler

Wenn dein Verwandter als Personenschützer arbeitet, dies auch angemeldet hat, also legal ist, so würden folgende Vorraussetzungen ausreichen:

1. Du hast von ihm schwarz auf weiss das er diesen Beruf ausübt. (Fotokopie von seiner Lizens -Ruhsat-Fotokopie von seiner Steuerkarte-Vergi-Levhası- Bestätigung seines Auftrag-bzw Arbeitgebers mit Versicherungsnachweis. das dritte nur wenn er Angestellter ist).
2. Die Rechnungen dieser Artikel, die in Deutschland erworben werden.

3. Diese Artikel am Flughafen als besondere Fracht aufgeben.
4. Bei der Kontrolle am türkischen Flughafen werden diese Artikel überprüft sowohl auch die oben erwähnten Unterlagen. Es kann selbstverständlich passieren, daß das Zollamt bekannt gibt, das diese Artikel verzollt werden müssen, inwie weit es sich dann lohnt, die Artikel aus Deutschland mitzubringen, ist eine Frage für sich.

Mfg

s.b.

Reiseführer | Wanderführer | E-Books | Apps | Shop | Reiseportal | Verlag
Reise-News | Reiseforum | Reise-Links | Reisetipps | Reisereportagen | Unterkünfte
Kontakt | Datenschutz | Impressum
© 1997–2022, Michael Müller Verlag GmbH, Gerberei 19, 91054 Erlangen.
Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.