| Re: fliegen unter 18? Hallo Cansu,
Machen Sie sich bitte keine Sorgen wegen der Ausreise aus Deutschland. Sie brauchen weder eine Vollmacht der Eltern noch brauchen Sie irgendwelche Dokumente vom Standesamt oder von dem Rathaus.
1. Ihre Schwester ist 17 jahre alt, d.h. Heranwachsende, solange auf dem Flughafen keine Vermisstenanzeige gemeldet ist bei der Grenzpolizei (BGS), wird ihre Schwester ausreisen können. 2. Sie sind doch volljährig, d.h. ihre Schwester fliegt in Begleitung eines Erwachsenen. Da Sie auch noch die ältere Schwester sind, so sind Sie auch in diesem Falle automatisch eine »Erziehungsberechtigte« als Vertretung für ihre Eltern.
Also steigen Sie einfach in die Maschine und genießen Sie ihren Urlaub. Seitens der türkischen Behörden treten hier keine Probleme auf. Ihre Schwester wird bei der Einreise ein Einreisevisum erhalten, dies ist ein kleiner Zettel mit Einreisedatum und Stempel der Poizei hier am Flughafen in der Türkei, diesen Zettel aufheben und bei der Ausreise wieder bei der Passkontrolle mit dem Ausweis zusammen vorlegen.
Auch hat die Fluggesellschaft nicht das Recht, wenn Sie als Schwester dabei sind und auch Erwachsen sind, eine Erlaubniserklährung der Eltern zu verlangen. Deswegen bitte auch keine Sorgen machen.
Und jetzt packen Sie bitte ihre Koffer und los gehts.
Wünsche einen schönen Urlaub.
mfg S.B. |