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Türkei Forum
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cansu | 17.07.2008 | 15:51 Uhr | ID 64173
fliegen unter 18?

Hallo ich habe gestern 2 Tickets gebucht für die Türkei.

Meine schwester ist 17 und wird mit mir fliegen. ( bin 19)

ich hab schon beim rathaus nachgefragt ob man vollmacht braucht oder so, die wussten es nicht. Bzw sie gaben mir eine NR ich sollte dort anrufen. Hab das auch gemacht, ich soll wieder beim rathaus nachfragen!

jetzt weiss ich nicht ob es irgendwelche probleme geben würde weil sie ja noch 17 ist.

und sie hat keinen reisepass sondern nur personalausweis, macht das was aus?

danke im voraus

Beiträge
Udo | 17.07.2008 | 18:24 Uhr | ID 64182
Re: fliegen unter 18?

Hallo Cansu,
lasse dir von deinen Eltern eine Bestätigung geben das sie erlauben, dass deine Schwester mit dir in die Tükei fliegt. Diese Bestätigung wirst du aber nicht brauchen, nur als Sicherheit falls mal was sein sollte.
Einen schönen Urlaub und mache dir keine Sorgen weil deine Schwester noch 17 Jahre jung ist.
Viele Grüße Udo

ecki | 21.07.2008 | 09:13 Uhr | ID 64324
Re: fliegen unter 18?

.....dann kannst du Dir gleich selber eine Vollmacht ausstellen, wer kann das schon nachvollziehen.
schönen Urlaub

tippgeber | 22.07.2008 | 10:25 Uhr | ID 64395
Re: fliegen unter 18?

Eine solche Vollmacht wird, wenn überhaupt, nur bei der Ausreise aus Deutschland verlangt.

Aus der Website der Bundespolizei:

Sollte Ihr Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres ohne den/die Erziehungsberechtigten eine Auslandsreise unternehmen, empfiehlt es sich, ihm eine formlose Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Seite Bundespolizei

Reyhan | 22.07.2008 | 20:00 Uhr | ID 64437
Re: fliegen unter 18?

..formlos sagt die Bundespolizei !

Was aber wollen die Fluggesellschaften ?

WENN die Geschichte denn stimmt von der ich gehört habe. hat germanwings bei der Ausreise aus D. darauf bestanden, dass diese Einverständniserklärung der Eltern beglaubigt sein muss. Der junge Mann ab Dortmund durfte nicht mitfliegen

Also lieber noch mal genauer nachfragen.

Reyhan

cansu | 19.08.2008 | 22:46 Uhr | ID 65739
Re: fliegen unter 18?

hallo ich bins nochmal
noch 6 tage dann ab in die türkei :)

war heute beim rathaus wegen vollmacht. die wissen garnichts.sollte zum standesamt gehen was ich wiedereum komisch finde. war aber zu, gehe morgen wieder hin.

Ich hab bei sunexpress angerufen, da ich die tickets dort gebucht habe und nachgefragt ob meine schwester mit mir fliegen farf. Sie meinten ja braucht keine Vollmacht.

aber im internet sagt jeder was anderes und ich hab zu viel angst das da was schief laufen würde.

hat noch irgendjemand genaueres zu sagen?

dankeschön

tippgeber | 19.08.2008 | 23:37 Uhr | ID 65742
Re: fliegen unter 18?

tippgeber | 22.07.2008 | 10:25 Uhr | ID 64395
Re: fliegen unter 18?
Ich habe schon mal geschrieben:
Eine solche Vollmacht wird, wenn überhaupt, nur bei der Ausreise aus Deutschland verlangt.

Aus der Website der Bundespolizei:

Sollte Ihr Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres ohne den/die Erziehungsberechtigten eine Auslandsreise unternehmen, empfiehlt es sich, ihm eine formlose Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Da wird nichts von Pass oder Perso geschrieben!
Die türkische Seite Interessiert es nicht. Hauptsache es ist ein gültiges Dokument!

Sprich: das Ausreisedokument intessiert nicht!

Die Türkische Botschaft in Berlin schreibt dazu:



Als Unterzeichner des »Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates” vom 13. Dezember 1957 erkennt die Türkei die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Übereinkommens deklarierten Reisedokumente für die Einreise in die Türkei als gültig an.

Diese sind:

- Gültiger Reisepass oder Kinderreiseausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)

- Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland

Ist nun alles klar?

can su | 19.08.2008 | 23:54 Uhr | ID 65744
Re: fliegen unter 18?

gehts noch frecher?
was mussen wir unter FORMLOS verstehen?
brauch ich jetzt eine beglaubigung oder reicht da eine Unterschrift aus

danke!

s.b. | 20.08.2008 | 08:37 Uhr | ID 65752
Re: fliegen unter 18?

Hallo Cansu,

Machen Sie sich bitte keine Sorgen wegen der Ausreise aus Deutschland. Sie brauchen weder eine Vollmacht der Eltern noch brauchen Sie irgendwelche Dokumente vom Standesamt oder von dem Rathaus.

1. Ihre Schwester ist 17 jahre alt, d.h. Heranwachsende, solange auf dem Flughafen keine Vermisstenanzeige gemeldet ist bei der Grenzpolizei (BGS), wird ihre Schwester ausreisen können.
2. Sie sind doch volljährig, d.h. ihre Schwester fliegt in Begleitung eines Erwachsenen. Da Sie auch noch die ältere Schwester sind, so sind Sie auch in diesem Falle automatisch eine »Erziehungsberechtigte« als Vertretung für ihre Eltern.

Also steigen Sie einfach in die Maschine und genießen Sie ihren Urlaub. Seitens der türkischen Behörden treten hier keine Probleme auf. Ihre Schwester wird bei der Einreise ein Einreisevisum erhalten, dies ist ein kleiner Zettel mit Einreisedatum und Stempel der Poizei hier am Flughafen in der Türkei, diesen Zettel aufheben und bei der Ausreise wieder bei der Passkontrolle mit dem Ausweis zusammen vorlegen.

Auch hat die Fluggesellschaft nicht das Recht, wenn Sie als Schwester dabei sind und auch Erwachsen sind, eine Erlaubniserklährung der Eltern zu verlangen. Deswegen bitte auch keine Sorgen machen.

Und jetzt packen Sie bitte ihre Koffer und los gehts.

Wünsche einen schönen Urlaub.

mfg
S.B.

tippgeber | 20.08.2008 | 12:13 Uhr | ID 65762
Re: fliegen unter 18?

can su | 19.08.2008 | 23:54 Uhr | ID 65744
Re: fliegen unter 18?

gehts noch frecher?
was mussen wir unter FORMLOS verstehen?
brauch ich jetzt eine beglaubigung oder reicht da eine Unterschrift aus

Frage?
Wieso frecher?
Das ist der offizielle Text der Bundespolizei!

Formlos heißt, es gibt dafür keinen Vordruck!

Wieso also »frecher«?

cansu | 20.08.2008 | 12:27 Uhr | ID 65764
Re: fliegen unter 18?

s.b vielen vielen dank für deine Antwort :)


@ tippgeber: wenn man im internet ständig mit ausrufezeichen kommuniziert kommt es einem als frech rüber

wie z.B dein text: Ist nun alles klar?!

ja alles klar!

tippgeber | 20.08.2008 | 13:18 Uhr | ID 65768
Re: fliegen unter 18?

Das ! ist ein ganz normales Satzzeichen in der deutschen Sprache, das mit der Bekräftigung eines Satzes, aber nichts mit Beleidigung oder »Frechsein« zu tun hat.
z.b.
Am Briefanfang:
Sehr geehrter Herr Cansu! ist höflich.
Sehr geehrter Herr Cansu. ist unhöflich.

Ich sage Ihnen, das ist nicht richtig! In diesem Beispiel ist es eine Bekräfigung meiner Aussage. Aber keine Beleidigung oder aber »Frechsein«!

mod | 20.08.2008 | 13:49 Uhr | ID 65771
Re: fliegen unter 18?

Das Ausrufezeichen wird im dt. Sprachverkehr ganz gewiss nicht zum Austeilen von Unhöflichkeiten oder gar zum »Frechsein« verwendet.

Viel eher macht der Satz davor die Musik harsch oder auch lieblich: Z. b. am Beispiel »Gib mir das Buch!« oder »Bitte, gib mir das Buch!«.

Und wenn sich ein Schreiber schon die Mühe macht die Rechtslage für diese Anfrage bei verschiedenen Institutionen rauszusuchen, dann kann man getrost von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft ausgehen.

Sollte das Ausrufungszeichen in der Türkei eine andere Bedeutung haben, ist das für uns alle sicherlich interessant (auch ich würde gerne wissen ob dem so ist und bitte deshalb um Feedback dazu).

g
mod

cansu | 20.08.2008 | 16:06 Uhr | ID 65779
Re: fliegen unter 18?

also vielen dank für den Deutschunterricht ;)

Wenn man im Internet kommuniziert ist das ja auch was anderes...

Naja, und zu deiner Frage lieber Mod, ja im türkischen würde man das jetzt als FRECH sein verstehen

mod | 20.08.2008 | 17:25 Uhr | ID 65782
Re: fliegen unter 18?

Hallo cansu,

danke für Deine Nachricht.

Ich beschäftige mich mit Typografie und auch solche sprachlichen Feinheiten sind schon recht interessant. Bisher habe ich es nicht für möglich gehalten, dass ein »normales« Satzzeichen in einer anderen Sprache die Bedeutung einer Aussage so extrem verändern kann.

Wieder was gelernt.

mod

r | 20.08.2008 | 22:54 Uhr | ID 65800
Re: fliegen unter 18?

das ! hat in der türkischen Schriftsprache die gleiche Bedeutung wie in der deutschen. Es verstärkt das vorausgegangene Wort oder den Satz und birgt eine Feststellung in sich.

Die Kombination von ?! ist grammatisch nicht existent.

Im Internetgebrauch allerdings erhält sie eine Bedeutung, die ein Bayer mit »host mi?« ausdrücken würde.

Für Restdeutsche: hast Du es endlich verstanden? Und das ist die höfliche Auslegung der Kombination.

seher | 21.08.2008 | 17:05 Uhr | ID 65830
Re: fliegen unter 18?

also R oder was auch immer, bist wohl ein lehrer, der türkisch unterrichtet nicht wahr?

wenn man im internet ständig mit (!) kommuniziert drückt man auch automatisch die aggressivität aus.


naja viel spass wünsch ihr dir noch beim türkisch unterrichten

tippgeber | 21.08.2008 | 19:55 Uhr | ID 65837
Re: fliegen unter 18?

Mir ist zwar bekannt, wer etwas »GROSS« schreibt, der schreit.
Wer ständig klein schreibt, der flüstert demnach?

Wer erfindet eigentlich diese Regeln? Verbindlich sind sie ja wohl nicht?

Mich persönlich z.B. nervt es, wenn jemand das – Zeichen als minus ausgibt. Für mich ist das ein Bindestrich und kein mathematisches Zeichen.
Wie kann ich in einer E-Mailanschrift z.B. Karl-Mayer@xxx.de
den Mayer vom Karl abziehen? Also Karl minus Mayer! Das ist in meinen Augen Schwachsinn.

Roland | 21.08.2008 | 20:45 Uhr | ID 65838
Re: fliegen unter 18?

@Seher,

»r« ist kein Türkischlehrer. Er lebt in Alanya und surft stundenlang im Internet unter verschiedenen Namen in verschiedenen Türkeiforen. Er hat immer etwas zu sagen, zugegeben: zu 80% hat es Hand und Fuß.

Roland

r | 21.08.2008 | 21:50 Uhr | ID 65841
Re: fliegen unter 18?

es sind ganze 2 Namen und danke, 80% ist ja schon mal was.

Und, Internet ist nun wahrhaftig der kleinste Teil meines Lebens.

Kein Lehrer ist zwar richtig aber Unterricht habe ich tatsächlich auch schon erteilt.

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