| Taschenmesser = Waffe? Keine Sorge, ich will nicht an Horst's Diskussion von Ende März anknüpfen.
In den Einreisebestimmungen stieß ich gerade auf den Hinweis, dass bereits »Campingmesser« als Waffe verstanden werden, deren Einfuhr verboten ist. Bedauerlicherweise betrachte ich ein vernünftiges Taschenmesser (das beziehe ich weniger auf seine Klingenlänge, sondern auf die zusätzlichen Funktionen) als das sinnvollste Werkzeug auf einer Reise. Sogar ein »Leatherman-Tool« (Schleichwerbung – tschuldigung) kommt nicht ohne Messer aus!!
Wie eng wird dieser Passus bei »werkzeugartigen Gerätschaften mit Klinge« ausgelegt? Bitte keine ausufernden Begründugnen warum das nichts im Handgepäck verloren hat, ich frage speziell nach der Einreise.
Vielen Dank für Eure Hinweise, auch gern mit deutlicher Wortwahl :) Horst hat's nicht verstanden, aber ich werde mir Mühe geben. d |