| Re: Zoll für Laptop? auch hier klaffen – wie meistens – Gesetz und Realität weit auseinander.
Gemäß Zollbestimmungen dürfen PCs nur bis zu einer Arbeitsspeichergröße von 128 K !!!! eingeführt werden.
(Falls jemand sowas noch hat, bitte melden :-) )
Sie müßten bei Einfuhr in den Pass eingetragen werden.
In Praxi interessiert das jedoch kaum einen Zöllner, wenn Touristen ihren Schlepptop mitbringen und auch wieder ausführen.
Besitzt man allerdings ein nach amerikanischen Recht erworbenen Rechenknecht (z.B. DELL, IBM etc.) darf der nicht ohne weiteres Richtung Osten verbracht werden.
Die technische und politische Welt hat sich geändert, die Gesetze nicht, verrückt. |