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lena | 02.03.2008 | 15:53 Uhr | ID 57501
Hund mit in Urlaub nach Deutschland nehmen

ich lebe in der Türkei und habe seit kurzem einen kleinen Welpen. Das Problem ist, das ich jetzt für 2 Wochen nach Deutschland fliege und moechte ihn nicht wo anders hingeben da er noch so klein ist. Kann mir jemand sagen was er alles braucht oder was ich ales machen muss damit er mit mir mitfliegen kann? ist das unterschiedlich von den Reisegesellschaften aus oder gibt es bestimmte Grundsaetze die ich verfolgen muss..... was muss ich tun?
waere schoen wenn mir jemand Infos geben koennte.....
danke

Beiträge
Anne | 02.03.2008 | 16:20 Uhr | ID 57502
Re: Hund mit in Urlaub nach Deutschland nehmen

Welpen mitnehmen wird wohl nichts,

ruf am besten im Tierheim in Dermitas an,

02405162216 Anja Günther

Gertrud | 02.03.2008 | 18:33 Uhr | ID 57518
Re: Hund mit in Urlaub nach Deutschland nehmen

Dein Tierarzt kann dir weiterhelfen.
Da du aber hier naiv anfragst, warst du noch nicht beim Arzt. Mit Pass, allen Untersuchungen, Spritzen, Entwurmkur, dürfte das Tier schätzungsweise nach 6 Monaten ausreisefähig sein.
Ob er dann auch noch nach D reingelassen wird, oder ob eine zusätzliche QuarantäneZeit notwendig ist, muss du dann noch abklären.

Der_Zoll | 02.03.2008 | 18:34 Uhr | ID 57519
Re: Hund mit in Urlaub nach Deutschland nehmen

Seit dem 01. Oktober 2004 gelten für Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Haustier, das aus einem Drittland stammt und in die EG eingeführt wird,

* mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 02. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
* eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
* von einer amtlichen Veterinärbescheinigung begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund eines Bluttests mitzuführen.

Es ist außerdem zu beachten, dass:

* diese Vorschriften auch für die Mitnahme von gefundenen Tieren gelten (Strandhund/Hotelkatze),
* nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen.

Bei der Einreise mit Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EG kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Tötung der Tiere angeordnet werden kann.

Weiterführende Informationen über die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie beim Tierarzt, beim zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema »Reisen mit Haustieren«.

Bei der Einfuhr von Hunden ist außerdem das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland zu beachten.
Nach diesem Gesetz dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das Verbot gilt auch für weitere Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung vermutet wird. Weitere Informationen dazu kann Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt erteilen.

Zoll – Einreise Haustiere

lena | 03.03.2008 | 11:14 Uhr | ID 57563
Re: Hund mit in Urlaub nach Deutschland nehmen

oh Gott, na hatte ich mir ja fast gedacht!
Aber trotzdem vielen Dank für die Infos dann weiss ich ja erstmal bescheid....

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