| Re: auslandsaufenthalt? das deutsche Melderecht kennt keinen Zweitwohnsitz im Ausland.
Es gibt nur entweder Wohnsitz im Inland oder im Ausland.
Ist man länger als 180 Tage im Ausland, wird davon ausgegangen, dass dort der Lebensmittelpunkt ist.
Soweit die Theorie. In Praxi interessiert das i.d.R. niemand, außer evtl. Rentenversicherung und Krankenkassen.
Um eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis für die TR zu erhalten, ist i.d.R. Immobilienbesitz nachzuweisen. Sonst gibts meist nur für 2 Jahre.
Der Nachweis, den Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, muss entweder durch ein Sparbuch einer türkischen Bank oder durch Vorlage eines übersetzten Rentenbescheids erbracht werden. Ob das Geld nach der Antragsstellung wieder vom Konto verschwindet interessiert eigentlich keinen.
Unklar ist derzeit die Ausstellung von notwendigen neuen deutschen Pässen durch Konsulate/Botschaften, nach derzeitiger Gesetzeslage dürften die nur dann erneuert werden, wenn eine Abmeldung in D vorliegt. Ansonsten muss man sie in D beantragen. Die Handhabung ist allerdings wieder mal unterschiedlich. |