| Re: Auto in der Türkei Hallo zukünftiger Expat!
Der beste Rat den man dir geben kann....."Vergiss es«!!!!!
Informationen des Touring- und Automobilclubs der Türkei: Von Ausländern benötigte Dokumente zum Erhalt des »MA/MB«-Kennzeichens nach Einfuhr des eigenen Fahrzeuges. Rentner benötigen: a/gültigen Rentenbescheid und eine vom Notar beglaubigte Übersetzung b/ein Ikamet Tezkeresi (Aufenthaltsbewilligung) in der als Berufsbezeichnung »Emekli« (Rentner) aufgeführt ist. c/gültiger Reisepass d/Originale, auf den eigenen Namen lautende Fahrzeugpapiere, evtl.Kaufvertrag. c/Führerschein und 2 Passbilder f/Hinterlegungsbestätigung über den zuvor beim Touring- und Automobilclub festzustellenden Wert (richtet sich nach Modell und Gewicht) des eingeführten Fahrzeuges und nach der Wert und dem Kaufpreis des Fahrzeuges in der Türkei (die Autos sind hier erheblich teurer als in De und somit fällt der Wert bedeutend höher aus!) g/Gebühren für vom Touring- und Automobil Club auszustellenden Bescheinigungen und einen Jahresbeitrag der Versicherung.
Wie bereits in diesem Forum erwähnt: bei jeder Ausreise des Fahrzeughalters, bei der das Auto in der Türkei verbleibt (z.B. bei kurzzeitiger Ausreise mit dem Flugzeug) muss das Fahrzeug in dieser Zeit beim Zoll in Antalya hinterstellt werden (zu den normalen Bürozeiten!!)
Wird das Auto nicht eingeführt, muß das Auto jedes halbe Jahr die Türkei verlassen und darf erst nach einem halben Jahr wieder »einreisen«.
Für Arbeitnehmer gilt eine andere Regelung.
Türkischer Führerschein für Residenten: (6-Monats-Regelung ist international) Sie verlangt, dass ab dieser Frist ein Führerschein des jeweiligen Landes erworben werden muss. Kosten für einen (aufwendigen) Vorgang ca. 200 Euro
Ich wünsche euch ein schönes »neues« Leben in der Türkei, alles Gute. Anna |