| Re: Verlust der Aufenthaltsgenehmigung bei Umzug in die Türkei? Unter http://www.aufenthaltstitel.de/ aufenthaltsg.html
findest Du im Kapitel 5 Abschnitt 1 im § 51 folgendes:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, 7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
zu 6. das sagt aus, das Du nicht vorübergehend ausreist, da Du ja wohl für längere Zeit oder immer in der Türkei leben willst.
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