| Zusammenfassung unseres Falls – Aufhebung der Einreisesperre und Arbeitsvisum Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir unseren aktuellen Fall kurz zusammenfassen:
Wir haben am 12.09.2024 in Deutschland geheiratet. Mein Ehemann befand sich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland, wurde jedoch später in die Türkei abgeschoben, da er sich im Status der Duldung befand und kein A1-Sprachzertifikat vorlegen konnte.
Wichtig ist uns zu betonen, dass mein Ehemann keine Straftaten begangen hat.
Ich selbst bin türkische Staatsbürgerin und lebe in Deutschland.
Seit der Abschiebung bemühen wir uns darum, dass mein Ehemann wieder legal nach Deutschland einreisen kann.
Inzwischen liegt ein konkretes Arbeitsangebot vor, mit einem festen Gehalt von 2.800 € brutto monatlich. Ziel ist es, dass mein Ehemann mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland einreist.
Ein Antrag auf Aufhebung der Einreisesperre wurde bereits gestellt und alle erforderlichen Unterlagen wurden vollständig eingereicht.
Die Abschiebekosten wurden vor wenigen Tagen vollständig beglichen.
Derzeit warten wir auf die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Aufhebung der Einreisesperre.
Vor diesem Hintergrund möchten wir höflich anfragen, wie die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden und ob davon auszugehen ist, dass die Einreisesperre vollständig aufgehoben wird.
Für Ihre Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen Songül Akkoç |