| Re: Medikamente Das Sozialversicherungabkommen von 1964 mit der Türkei ist zur Zeit gekündigt, weil neue Verhandlungen zwischen beiden Ländern geführt werden. Daher wird in vielen Fällen der Auslandskrankenschein/Formular TA 11/TA12 zur Zeit nicht akzeptiert, bzw. in geänderter Form akzeptiert. Hiervon sind die meisten Residenten/Urlauber in der Türkei betroffen. Genauere Informationen erhalten Sie über ihre Krankenkasse in Deutschland. Oder wenden Sie sich an: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Pennefeldsweg 12 c 52177 Bonn +492289530-0 post@dvka.de |