HOME > REISE-FORUM > TÜRKEI FORUM
Türkei Forum
Thema
Hildi | 11.05.2016 | 19:14 Uhr | ID 100318
Erbrecht

Ich habe ein Haus und ein Auto hier in der Türkei von meinem Ehemann(Deutscher) geerbt. Bin Alleinerbin und türk. Erbschein habe ich schon. Kann mir Jemand sagen was das türk Tapuamt für Unterlagen benötigt um das Haus umzuschreiben. Das Auto ist glaub ich nicht so einfach hab gehört man brauch Ikamet dazu oder geht es auch ohne. Bisher waren wir nur 8-10 Wochen in der Türkei ohne Ikamet.

Beiträge
mupli | 15.05.2016 | 18:16 Uhr | ID 100328
Re: Erbrecht

Hildi@ Türkischer Erbschein ist schon mal gut. Die jährliche Grundstück-Gewinn-Steuer müsste auch umgeschrieben werden.
Ikamet braucht man nicht. Pass sollte reichen.
Würde mal vorerst einfach auf dem Tapuamt vorbeigehen.
Die deutschen Botschaften haben Adressen von türkischen Vertrauensanwälten.

tippgeber | 16.05.2016 | 20:00 Uhr | ID 100329
Re: Erbrecht

Ist das Auto auf deinen Mann zugelassen und hat eine sogenannte MA Nummer? Ohne Ikamet ist das eigentlich nicht machbar.

MA Nummer ist. z.B. je nach Bezirk (hier Antalaya) 07 MA 123 (100 -999).

oder auch MB, MC usw. Solche Nummern erhalten nur Ausländer!

mupli | 16.05.2016 | 21:53 Uhr | ID 100331
Re: Erbrecht

Mein deutsche Nachbar hat auch kein Ikamet und ein eigenes Auto in der Türkei mit MA 33.
Ebenso ein deutscher Rentner aus der Gegend von München hat ein Auto mit MA 33.
Steuern, Versicherung zahlen und dann ist es OK.
natürlich auch TüV.
Diese Leute sind jeweils auch nur 4-5 Wochen im Frühling und Herbst in der Türkei.

tippgeber | 17.05.2016 | 10:39 Uhr | ID 100333
Re: Erbrecht

Da ist was faul!

Ausländer, die ein MA Kennzeichen bekommen, benötigen zwingend ein Ikamet. Egal, ob sie das Fahrzeug in der Türkei gekauft haben oder es aus dem Ausland mitgebracht haben und mit einem Carnet 2 Jahre lang fahren dürfen. Sonst kann das Fahrzeug überhaupt nicht angemeldet werden.

Diese Fahrzeuge dürfen nur vom Besitzer oder seinen in der Türkei lebenden nahen Familienmitgliedern gefahren werden.

Ausnahmen gibt es für Geschäftleute/Firmen!

Es werden übrigens viele Märchen in Bezug auf MA Nummern und auch in Bezug auf den türkischen Führerschein erzählt. Selbst auf den Ämtern weiss man nicht immer Bescheid.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

mupli | 17.05.2016 | 21:27 Uhr | ID 100334
Re: Erbrecht

Tippgeber@ Ansonsten schätze ich Deine Meinungen sehr.
Bemerkung: Märchen erzähle ich aber keine.

MA Nummer kann man haben ohne Ikamet, wenn das Auto in der Türkei gekauft wurde, wie bei meinen 2 deutschen Nachbarn, welche ich persönlich kenne.
Auf den Ämptern wissen sie in Mersin sehr gut Bescheid, auch beim TÜV.

Das Ikamet würde meinen Nachbarn gar nichts nützen, den es würde verfallen nach dem neuen Gesetz, wenn sie mehr als 120 Tage ausserhalb der Türkei wären. Oder müssten sie dann jedes Mal in der Türkei ein neues Ikamet beantragen ?

Habe mir vor Jahren auch einmal überlegt ein neues Auto in der Türkei zu kaufen. Mietwagen kommt aber weit günstiger wenn man nur zweimal im Jahr für 3-5 Wochen im Land ist.

Auch die Geschichte mit der grünen Versicherungskarte geistert immer durch die Foren, dass diese nur im europäischen Teil der Türkei gilt, wenn man mit dem eigenen Auto im asiatischen Teil der Türkei unterwegs sei aber ungültig sei. Hat mich auch verunsichert, bis ich einen unterschrieben Brief diesbezüglich von meiner Schweiz. Versicherung einholte, dass es in der ganzen Türkei gültig ist.
Auch mein italienischer Freund aus Meran (Italien) darf mit dem zugelassenen italienischen Auto die Osttürkei bereisen. (hat es auch schriftlich von der Versicherung)

In Deutschland muss es wohl vielleicht anders sein ?
Selber wurde ich auch oft kontrolliert mit dem CH-Auto im asiatischen Teil der Türkei; inkl. Versicherungsnachweis grüne Karte – immer problemlos.

Selber glaube ich nur noch, was an Ort und Stelle erlebe – Es gibt tatsächlich viele Märchen.

tippgeber | 19.05.2016 | 10:06 Uhr | ID 100337
Re: Erbrecht

Das ist mein Wissensstand seit 17 Jahren und drei Zulassungen in der Türkei:

99 MA 999 to 99 MZ 999: Ausländer mit vorläufiger Aufenthaltserlaubnis,


http://www.iten-online.ch/kennzeichen/Tuerkei/tuerkei.htm#sonder

Reiseführer | Wanderführer | E-Books | Apps | Shop | Reiseportal | Verlag
Reise-News | Reiseforum | Reise-Links | Reisetipps | Reisereportagen | Unterkünfte
Kontakt | Datenschutz | Impressum
© 1997–2022, Michael Müller Verlag GmbH, Gerberei 19, 91054 Erlangen.
Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.