| Re: Erbrecht Tippgeber@ Ansonsten schätze ich Deine Meinungen sehr. Bemerkung: Märchen erzähle ich aber keine.
MA Nummer kann man haben ohne Ikamet, wenn das Auto in der Türkei gekauft wurde, wie bei meinen 2 deutschen Nachbarn, welche ich persönlich kenne. Auf den Ämptern wissen sie in Mersin sehr gut Bescheid, auch beim TÜV.
Das Ikamet würde meinen Nachbarn gar nichts nützen, den es würde verfallen nach dem neuen Gesetz, wenn sie mehr als 120 Tage ausserhalb der Türkei wären. Oder müssten sie dann jedes Mal in der Türkei ein neues Ikamet beantragen ?
Habe mir vor Jahren auch einmal überlegt ein neues Auto in der Türkei zu kaufen. Mietwagen kommt aber weit günstiger wenn man nur zweimal im Jahr für 3-5 Wochen im Land ist.
Auch die Geschichte mit der grünen Versicherungskarte geistert immer durch die Foren, dass diese nur im europäischen Teil der Türkei gilt, wenn man mit dem eigenen Auto im asiatischen Teil der Türkei unterwegs sei aber ungültig sei. Hat mich auch verunsichert, bis ich einen unterschrieben Brief diesbezüglich von meiner Schweiz. Versicherung einholte, dass es in der ganzen Türkei gültig ist. Auch mein italienischer Freund aus Meran (Italien) darf mit dem zugelassenen italienischen Auto die Osttürkei bereisen. (hat es auch schriftlich von der Versicherung)
In Deutschland muss es wohl vielleicht anders sein ? Selber wurde ich auch oft kontrolliert mit dem CH-Auto im asiatischen Teil der Türkei; inkl. Versicherungsnachweis grüne Karte – immer problemlos.
Selber glaube ich nur noch, was an Ort und Stelle erlebe – Es gibt tatsächlich viele Märchen. |