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Thema
Roth Brigitte | 30.03.2016 | 07:33 Uhr | ID 100236
Als Rentnerin mit dem Auto in die Türkei

Hallo, ich bin rentnerin und wohne überwiegent in der Türkei, dort habe ich Eigentum und mein Ikamet ist noch bis Dezember 2017 gültig.Zur Zeit bin ich in der Türkei. Wenn ich jetzt nach Deutschland fliege und dann mit meinem PKW einreisen will geht das so einfach, oder was muß ich beachten?

Beiträge
Alfred Ostermeier | 30.03.2016 | 23:58 Uhr | ID 100238
Re: Als Rentnerin mit dem Auto in die Türkei

Denke dies sollte problemlos gehen. Wenn Du jetzt nach Deutschland fliegst beachte, dass Du höchstens 120 Tage wegen Ikament, ausserhalb der Türkei sein darfst innerhalb eines Jahres, ansonsten verfällt das Ikamet.
Zur Einreise nur grüne Versicherungskart + Fahrzeugpapiere plus Pass. Frage am Zoll einfach ob das Auto nun 2 Jahre im Land bleiben darf. Sollte eigentlich bei Rentnern jetzt gehen nach Gesetz im 2013.

180 Tage Auto in die Türkei bringen ist auch bei Nicht Rentner üblich. Selber weisst Du ja, dass das Ikamet dennoch verlängert werden muss.

Eigentlich war es für mich immer einfach und ruckzuck war die Sache erledigt.

tippgeber | 02.04.2016 | 13:59 Uhr | ID 100241
Re: Als Rentnerin mit dem Auto in die Türkei

Grüne Versicherungskarte mit Gültigkeit für die ganze Türkei!

Die Verlängerung mußte früher (heute?) beim Zoll, z.B. in Antalya beantragt werden!

Wolfgang | 03.04.2016 | 12:28 Uhr | ID 100244
Re: Als Rentnerin mit dem Auto in die Türkei

Hallo Brigitte,

wichtig ist dass du eine Versicherung hast die für die ganze Türkei gilt. Die meisten Versicherungen (fast alle) decken nur den europäischen Teil der Türkei ab. Es ist wichtig die Versicherungsbedingungen zu lesen bzw. eine schriftliche Bestätigung durch die Versicherung einzuholen. Auf eine telefonische Auskunft durch die Versicherung würde ich mich nicht verlassen! Eventuell musst du eine Zusatzversicherung abschliessen. Die ADAC Kfz Versicherung gilt für die gesamte Türkei.

Beste Grüsse, Wolfgang

mupli | 10.04.2016 | 11:25 Uhr | ID 100260
Re: Als Rentnerin mit dem Auto in die Türkei

Grüne Versicherungskarte gültig nur im europäischen Teil der Türkei habe ich oft gelesen hier im Forum.
In Deutschland muss es wohl anders sein bei den deutschen Versicherungen ?
War dann irritiert und schrieb meiner Versicherung in der Schweiz.
Antwort: Es steht ganz klar TR auf der grünen Karte und ich sei in der ganzen Türkei versichert. Sollte ich in der TR dennoch ein Zusatzversicherung für den asiatischen Teil abeschliessen müssen, da es nicht verstanden worden sei in der TR bezahle meine Versiicherung mir dann diese Kosten an mich zurück.
Dieses Schreiben habe ich immer dabei.
Auch bei einer grossen Polizeikontrolle in der Osttürkei musste ich mal alles zeigen inkl. grüner Versicherungskarte und es war OK.

divortium | 10.04.2016 | 15:48 Uhr | ID 100261
Als Rentnerin mit dem Auto in die Türkei

Einen schönen Sonntag, mein lieber mupli!
Ich weiß nicht, ob es bei Euch, den Eidgenossen, anders ist, aber es kommt immer + überall im Leben auf das sogenannte »Kleingedruckte« an = die Versicherungsbedingungen, die sich jede Versicherungsgesellschaft selber stellen kann, so lange es nicht gegen das Gesetz verstößt.
Und wenn die eine Gesellschaft sagt, wir versichern nur die europ. TR- also bis zum Bosperus und keinen Schritt weiter, dann hast Du 2 Möglichkeiten: Akzeptieren oder andere Vers.-Gesellschaft suchen, die Du auch sicher finden wirst, evtll. sogar zum gleichen Preis, evtll. teurer, evtll. sogar billiger, das ist das Wesen der Marktwirtschaft.

Habe das Thema 100 x auf dem Schirm gehabt, ob ich nach Rußland mit dem Wohnmobil fahre oder Tunesien oder Marokko und früher zählte Albanien + die Ukraine dazu.

Hab‹ mir vorige Woche eine neue Grüne Karte bestellt, ausdrücklich angegeben MIT RUS, da ich im Juni für einen Monat nach Ostpreußen fahre, incl. Kurischer Nehrung. Ging problemlos, muß aber nicht immer so sein, siehe oben.

mupli | 11.04.2016 | 00:26 Uhr | ID 100262
Re: Als Rentnerin mit dem Auto in die Türkei

Wie dem auch sei, mit der grünen Versicherungskarte. Ich habe dies zusätzlich sogar schriftlich von der Auto-Versicherung, dass dies in der ganzen Türkei Gültigkeit hat, auch im asiatischen Teil.
Solche Infos hole ich mir immer schriftlich.
Auch in dem kleingedruckten AVB steht es so geschrieben.

Habe auch noch vorgängig im letzten August den TCS deswegen angerufen, da ich mit dem Auto auch nach nach Kappadokien fahren wollte. Erhielt dann die gleiche Auskunft wie bei der Versicherung, zwar nur telefonisch.

Dann ist tatsächlich ein Schaden passiert in Mersin bei den Unruhen im Land wo ein Mob mein Auto arg zugerichtet hatte.

Meldete den Vollkasko Schaden umgehend per E-Mail bei meiner Versicherung schriftlich. Sie schrieben zurück, dass sie den Schaden selbstverständlich übernehmen, natürlich mit dem üblichen Selbstbehalt von 1000 Franken in der Vollkasko-Versicherung.
Die Versicherung wusste exakt genau, dass Mersin im asiatischen Teil der Türkei lag, wie ich zusätzlich nach vorgängigem Telefonat erfuhr.

Habe den Wagen dann aber in der TR reparieren lassen, weit unter dem Selbstbehalt von 1000 Franken.

Wie die Versicherungsbedingungen bezüglich grüner Karte in Deutschland sind verunsicherte mich, deshalb meine exakte Abklärung vor der Abreise.

Nebenbei erwähnt sind die ganzen Autoversicherungen in der Schweiz bezüglich Prämien unterschiedlich. Autohalter aus gewissen südlichen Ländern hier zahlen in der Regel mehr, als ansässige Nordeuropäer. Auch Frauen bezahlen bei den meisten Versicherungen leicht weniger als Männer.

jürgen schultz | 14.04.2016 | 20:34 Uhr | ID 100272
Re: Als Rentnerin mit dem Auto in die Türkei

seit 2015 könne türkische Staatsbürger für 2 Jahre ein Auto mit ausländischem Kennzeichen in der Türkei fahren mit entsprechender Zusatzversicherung. Wenn das Auto in D zugelassen und versichert ist.

Bei der Einreise wird der Wagen nicht mehr im Paß eingetragen.

Ausreise ist mit Auto möglich,
oder es wird beim Zoll abgegeben nätürlich gegen $
für die Dauer

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