| Re: Mit PKW in die Türkei Moin, ich hatte mal ein anderes, in der Konsequenz aber vergleichbares Problem (zwei Motorräder auf meinen Namen zugelassen; man darf aber immer nur eines gleichzeitig einführen). Habe dann eines einfach auf meine Frau umgemeldet. Hatte versicherungstechnisch keine Konsequenzen, ich bin weiter Versicherungsnehmer, als Halter ist meine Frau eingetragen (und auf sie ist auch der KFZ-Schein ausgestellt). Versicherungsnehmer bin weiter ich. Nur drauf achten, dass die »Grüne Versicherungskarte« auch auf dich ausgestellt ist. (Wobei ich nicht weiß, ob das halter- oder fahrzeugabhängig ist – meine Versicherung hat mir die Tage dann gleich zwei ausgestellt: eine auf mich, eine auf meine Frau, aber immer auf dasselbe Fahrzeug.)
Gruß Detlev |