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kamijahi | 02.03.2016 | 14:04 Uhr | ID 100150
Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Hallo Leute
weisst jemand wie es ist mit 120 Tage-Regelung, d.h. doch wenn man länger als 120 Tagen ausserhalb Türkei sich aufhält (Deutschland) wird Ikamet ungültig und bei der nächsten Ikamet Beantragung werden die überschritten Tage mit Geldstrafe belegt.
Frage:
gilt diese 120 Tagen für ein ganzes Jahr oder jedes mal wenn man einreist erneuert sich die 120 Tagen.
Es blickt niemand auch bei polizei durch, daher danke für Fachkundige Antwort.
schönen Tag noch
kamijahi

Beiträge
Schlapser | 03.03.2016 | 07:34 Uhr | ID 100152
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Hallo,
niemand zwingt einem während der Laufzeit des Ikamets in der Türkei zu bleiben.
Wenn es abgelaufen ist,und ich komme wieder gibt, es ganz normal wieder ein Einjähriges.Egal wann.
Ich kann ja schlecht Strafe zahlen,wenn ich z.B. 5 Jahre nicht in der Türkei war.
Schlapser

kamijahi | 06.03.2016 | 06:14 Uhr | ID 100163
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Hallo schlapser
danke für Dein Info, aber der Punkt Strafe ist ja deswegen, weil nach Aufenthatl von 120 Tagen im Ausland Dein Ikamet ungültig wird und man muss die Strafe für illegale Aufenthalt in der Türkei zahlen wie ein Bekannter in unserer Ortschaft.
Gruß
kamijahi

mupli | 08.03.2016 | 20:06 Uhr | ID 100186
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Wenn dies so ist, greifen die türkischen Behörden den Ausländern ganz schön und tief in die Brieftasche. Sollte man länger als 120 Tage ausser Land sein verfällt nicht nur Ikament, sondern es gibt noch eine hohe Geldstrafe?
Seit bald 2 Jahren haben meine Frau und ich kein Ikamet mehr und kamen mit der 90/180 Tage Regelung gut zurecht; wobei wir es nicht mal ausgeschöpft haben. In diesem Jahr werde ich vielleicht höchstens noch 30 Tage in der Türkei sein. Noch Wohnung verkaufen und tschüss.

jürgen schultz | 10.03.2016 | 14:03 Uhr | ID 100189
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Türkis Magazin Akdeniz 19. Juli 2015 •

WICHTIGE ÄNDERUNG BEI DER IKAMET-REGELUNG

UNBEFRISTETE Aufenthaltserlaubnisse verfallen nach einem Jahr ununterbrochenem Aufenthalt im Ausland.
WICHTIG!! Wenn Sie wissen, dass Sie sich mehr als 120 Tage als Inhaber der neuen AE (Karte) in 12 Monaten außer Landes aufgehalten haben, sollten Sie (wenn Sie KEIN ärztliches Attest vorweisen können) die Aufenthaltserlaubnis bei der Wiedereinreise nicht vorlegen, sondern ganz normal als Tourist« » einreisen, da Sie sonst unter Umständen eine Strafe für illegalen Aufenthalt riskieren. Auch wenn Sie bei der Einreise nicht darauf hingewiesen werden – das Ikamet ist ungültig. Sind Sie Staatsbürger eines visapflichtigen Staates, sollten Sie vor der Einreise ein E- Visum beantragen.
Wenn Sie das Ikamet zum ersten Mal beantragt haben, gilt die 120-Tage-Regelung in den 12 Monaten ab Ikamet beginn, bei verlängerten Ikamet sollten Sie ab dem nächsten Einreisedatum in die Türkei kalkulieren.

Als Tourist
90 Tage Aufenthalt ohne Visum (Die 90 Tage Regelung hat Gültigkeit)
Nach dem 91. Tag wird eine Strafe für illegalen Aufenthalt ausgesprochen.
Also Ikamet ungültig. länger als 90 Tage Aufenthalt ergibt Strafzahlung bei der Ausreise.
Jürgen

mupli | 10.03.2016 | 18:04 Uhr | ID 100190
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Auch wenn Touristen eigentlich bis anhin nur Geld ausgegeben haben in der Türkei macht man ihnen das Leben seitens der Behörden schwer.
Bald einmal kommen keine Türkei Touristen mehr. Die Buchungen sind für diese Saison weit über 50 Prozent zurück gegangen, so die offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer dürfte wohl höher liegen. Zahlreiche meiner Deutschen und Schweizer Freunde & Bekannten welche mehrmals schon im Land waren sagen; in die Türkei würde ich jetzt nicht mal gehen wenn alles kostenlos wäre. Das Risiko Opfer eines Anschlags zu werden steigt merklich.

Von der Ikamet-120 Tage-Regelung haben auch viele ausländischen Rentner die Nase voll. Die meisten die wir kennen haben der Türkei schon den Rücken gekehrt und andere sind daran inkl. wir nach bald 12 Jahren die türkische Bleibe aufzulösen. Solche Dinge brauchen EU-Bürger nicht.

tippgeber | 18.03.2016 | 21:04 Uhr | ID 100221
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Zitat: Solche Dinge brauchen EU-Bürger nicht.

Meine Rede!

Seit über einem Jahr zurück in Deutschland!

Hildi | 13.05.2016 | 10:03 Uhr | ID 100323
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Hallo,
was kostet ein Ikamet für 1 Jahr, wo wird es bezahlt ?

Eddy | 13.05.2016 | 13:12 Uhr | ID 100324
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Hi
auch ich bin unsicher mit dieser neuen Regelung.

Ganz kongret, ich habe ein 5 Jahre gültiges Ikamet, gültig bis 2018
Ausreise 28.09.2015
In Deutschland 198 Tage
Einreise 13.04.2016 Ikamet nicht vorgezeigt
Ausreise 23.04.2016 » » »

Ist mein Ikamet nun ungültig ?
Darf ich nun nur noch 90 – 10 Tage in der Türkei sein ?

Gruß Eddy

mupli | 15.05.2016 | 18:07 Uhr | ID 100327
Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung.

Eddy@ Denke es ist noch gültig. Du hast wohl ein blaues Büchlein.
Ab 2014 gilt das neue Gesetz und in der Regel erhält man dann erst nur ein Jahr Ikamet. Dies ist eine Karte im Kreditkartenformat.

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