| Re: Ikamet und 120 Tage-Regelung. Türkis Magazin Akdeniz 19. Juli 2015 •
WICHTIGE ÄNDERUNG BEI DER IKAMET-REGELUNG
UNBEFRISTETE Aufenthaltserlaubnisse verfallen nach einem Jahr ununterbrochenem Aufenthalt im Ausland. WICHTIG!! Wenn Sie wissen, dass Sie sich mehr als 120 Tage als Inhaber der neuen AE (Karte) in 12 Monaten außer Landes aufgehalten haben, sollten Sie (wenn Sie KEIN ärztliches Attest vorweisen können) die Aufenthaltserlaubnis bei der Wiedereinreise nicht vorlegen, sondern ganz normal als Tourist« » einreisen, da Sie sonst unter Umständen eine Strafe für illegalen Aufenthalt riskieren. Auch wenn Sie bei der Einreise nicht darauf hingewiesen werden – das Ikamet ist ungültig. Sind Sie Staatsbürger eines visapflichtigen Staates, sollten Sie vor der Einreise ein E- Visum beantragen. Wenn Sie das Ikamet zum ersten Mal beantragt haben, gilt die 120-Tage-Regelung in den 12 Monaten ab Ikamet beginn, bei verlängerten Ikamet sollten Sie ab dem nächsten Einreisedatum in die Türkei kalkulieren.
Als Tourist 90 Tage Aufenthalt ohne Visum (Die 90 Tage Regelung hat Gültigkeit) Nach dem 91. Tag wird eine Strafe für illegalen Aufenthalt ausgesprochen. Also Ikamet ungültig. länger als 90 Tage Aufenthalt ergibt Strafzahlung bei der Ausreise. Jürgen |